Der Weg zu unseren Leistungen:

Die Heilmittelrichtlinien sehen die Verordnung logopädischer Therapie bei Beeinträchtigungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens bei Menschen aller Altersstufen vor. Dies gilt für gesetzlich und privat versicherte Patienten.

Diese Verordnung bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt.
Bei Zahnfehlstellungen und Problemen mit der Mund- und Gesichtsmuskulatur kann auch die Zahnmedizin und Kieferorthopädie verordnen.

Kosten der Therapie?
Bei Vorlage eines Rezeptes übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen Kosten der Behandlung. Bei gesetzlich Versicherten und nicht von der Zuzahlung Befreiten, muss ein Eigenanteil von ca. 10% der Behandlungskosten ab dem 18. Geburtstag gezahlt werden.